Schulversäumnisanzeige
Kurzbeschreibung:
Hier können Sie als Klassenlehrkraft die elektronische Schulversäumnisanzeige vorbereiten und an Ihre Schulleitung übermitteln. Nach AV Schulbesuchspflicht (§11 Absatz 1 Satz 3) ist die elektronische Schulversäumnisanzeige verpflichtend.
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