Mobile Endgeräte können grundsätzlich von pädagogischem Personal verwendet werden, das auch Zugangsdaten für das Berliner Schulportal, bzw. eine L-Kennung, hat.
Dazu gehören in der Regel:
· Lehrkräfte
· Schulleitungen
· Lehramtsanwärterinnen und -anwärter
· Erzieherinnen und Erzieher
· PKB-Kräfte
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Eine Bereitstellung von mobilen Endgeräten für freie Träger ist nicht vorgesehen.
Pädagogische Beschäftigte, für die ein neues Gerät bestellt wird, können seit Beginn des Schuljahres 2025/2026 angeben, welches Modell sie bevorzugt erhalten möchten: das Microsoft Surface Go (2-in-1-Gerät) oder das HP EliteBook (14″-Notebook). Nach Möglichkeit wird das gewünschte Modell bereitgestellt; die Ausgabe erfolgt jedoch abhängig vom verfügbaren Bestand.
Die notwendigen Angaben für die Bestellung entnehmen Sie bitte der Tabelle weiter unten.
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Als Schulleitung können Sie die unten abgelegte Vorlage ausgefüllt per Mail mit digitaler Signatur an sszb@schule.berlin.de senden.
Für die pädagogisch Beschäftigten stehen verschiedene Typen der folgenden Modelle zur Verfügung:
Softwareseitig sind beide Modelle identisch ausgestattet.
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Der exakte Gerätetyp, der bereitgestellt wird, kann nicht seitens Schule bestimmt werden. Die Entscheidung wird durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie im Rahmen der aktuellen Verfügbarkeit getroffen.
Die Nutzung der mobilen Endgeräte ist grundsätzlich freiwillig. Wenn Sie bereits ein Endgerät erhalten haben und dieses nicht benötigen, können Sie sich mit dem SSZB in Verbindung setzen, sodass es zurückgeführt werden kann.
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Bitte beachten Sie: Die Nutzung eines privaten Endgeräts zu Arbeitszwecken ist nicht gestattet. Genaueres lesen Sie hier: Dienstvereinbarung zu mobiler Telearbeit.
Die Wartung der Endgeräte wird durch einen externen Dienstleister der Senatsverwaltung (aktuell CANCOM Public) übernommen. Softwareupdates, Sicherheitsrichtlinien und andere Wartungsarbeiten werden per Fernwartung vorgenommen. Bitte stellen Sie sicher, dass das Gerät regelmäßig angeschaltet und mit dem Internet verbunden ist.
Das Endgerät verbleibt im Eigentum der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Der Versicherungsschutz liegt daher nicht in der Verantwortung der Schule oder der/des einzelnen pädagogischen Beschäftigten. Falls Geräte defekt oder beschädigt sind, melden Sie dies bitte dem SSZB.
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Falls Endgeräte mutwillig oder grob fahrlässig durch pädagogischen Beschäftigte beschädigt werden, behält sich die Senatsverwaltung vor, das Gerät einzuziehen.
Die Beschäftigtenvertretungen wurden bei den Endgeräten mitbeteiligt. Es wurden die hierfür notwendigen Dokumente (wie zum Beispiel Stellungnahme des behördlichen Datenschutzbeauftragten, Datenschutzfolgeabschätzung, Sicherheitskonzept, Risikoanalyse, Ausnahmegenehmigung bei der IKT-Steuerung und Schulungskonzept) vorgelegt.
Bitte melden Sie dies unverzüglich dem SSZB. Geben Sie dazu die Inventarnummer des Geräts (SCHLDxxxxxxxxxx), die Seriennummer (0xxxxxxxxx51), Ihre Schulnummer, Ihre Benutzerkennung (Lxxxxxx) sowie eine Beschreibung des Vorfalls und Ihre Telefonnummer an.
Bitte verwenden Sie dafür das entsprechende Formular (Dokumente zum Download - Berliner Schulportal).
Bitte nutzen Sie Ihren Benutzernamen (Lxxxxxx@edu-schule.berlin) und Ihr Kennwort im Berliner Schulportal, um sich anzumelden. Weitere Hinweise zu Ihren Zugangsdaten finden Sie hier: Registrierung und Anmeldung.
Es wird empfohlen, das Gerät regelmäßig einzuschalten und mit dem Internet zu verbinden, sodass Updates installiert werden und aktuelle Sicherheitsrichtlinien abgerufen werden können. Dies ist in regelmäßigen Abständen erforderlich, damit Ihr Gerät die neusten Sicherheitsupdates erhält.
Die mobilen Endgeräte für pädagogisch Beschäftigte sollten nicht länger als 30 Minuten ohne den Anschluss an einen externen Monitor ununterbrochen genutzt werden. Das Gerät kann über den mitgelieferten USB-Hub per HDMI an einen externen Monitor oder USB-C mit einer Docking Station verbunden werden.
Ja. Die Geräte wurden im Auswahlprozess nach Kriterien von IT-Sicherheit und Datenschutz geprüft. Die Speicherung von Daten auf dem Endgerät erfolgt ausschließlich verschlüsselt. Wie immer ist bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere vertraulicher Informationen wie Religionszugehörigkeit, Leistungseinschätzungen und sonderpädagogischer Förderbedarf, besondere Vorsicht und Sorgfalt geboten. Die gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten. Unter Dokumente zum Download - Berliner Schulportal finden Sie Datenschutzhinweise für die mobilen Endgeräte. Bei Fragen wenden Sie sich gern an Ihren regionalen Datenschutzbeauftragten oder Ihre regionale Datenschutzbeauftragte.
Die Nutzung von privaten SIM-Karten ist zugelassen. Die SIM-Karte muss nur eingelegt werden.
Um die MAC-Adresse Ihres Endgeräts einsehen zu können, müssen Sie die Systeminformationen des Geräts aufrufen. Gehen Sie dafür bitte wie folgt vor:
Falls Ihre Schule eine Gesamtliste der MAC-Adressen aller Geräte zur Einbindung in Ihr Schulnetzwerk benötigt, stellen wir Ihnen diese gerne bereit. Sie können diese anfordern, indem Sie sich telefonisch oder per E-Mail an das SSZB wenden.
Im Internetbrowser Edge ist der voreingestellte Standard, dass der Browser PDF-Dateien direkt öffnet und Sie diese erst bei Bedarf zusätzlich herunterladen (speichern) können. Wenn Sie diese Einstellungen verändern möchten, zum Beispiel damit die Pfeile des Dropdown-Menü der Zeugnisformulare beim Druck nicht angezeigt werden, können Sie die Konfiguration in den Browser-Einstellungen selbstständig verwalten:
1. Öffnen Sie den Browser.
2. Klicken Sie auf die drei Menüpunkte oben rechts und wählen "Einstellungen" aus.
3. Navigieren Sie zu Cookies und Websiteberechtigungen > Alle Berechtigungen - PDF-Dokumente.
4. Betätigen Sie den Schalter "PDF-Dateien immer herunterladen".
Die Nutzung von SD-Karten am mobilen Endgerät ist nicht vorgesehen.
Um die ZSVU auf dem MEG nutzen zu können, müssen pädagogische Beschäftigte eine entsprechende Verwaltungsrolle innehaben (technisch: eine L-Kennung, sowie eine SCHV-kennung besitzen).
Die Nutzung der ZSVU ist entweder auf einem bereits bestehenden Surface Go-Tablet oder auf einem HP Elitebook möglich. Bei erstmaliger Übernahme einer Verwaltungsfunktion, ist es möglich, eine Auswahl zwischen den beiden Gerätetypen zu treffen.
Die ZSVU kann auf den Surface Go-Tablets, sowie den HP EliteBook (Notebook) bereitgestellt werden. Die Beantragung erfolgt per E-Mail. Bitte senden Sie uns dazu eine elektronisch signierte E-Mail von Ihrer Dienstmail an sszb@schule.berlin.de und nennen Sie uns folgenden Datensatz pro berechtigte Person:
Die Berechtigung wird durch den Support geprüft und das ZSVU-Paket anschließend auf dem Gerät installiert.
Der mobile Zugang zur ZSVU erfolgt über die Citrix-Workspace-App. Der Start der Anwendung erfolgt ausschließlich durch das Aufrufen der Verknüpfung "ZSVU" auf dem Desktop des Geräts. Die Nutzung ist grundsätzlich mit jedem LAN oder W-LAN möglich. Ausgenommen sind lokale Konfigurationen, welche nur einen bestimmten Gerätekreis zulassen. Kontaktieren Sie in einem solchen Fall bitte den entsprechenden IT-Verantwortlichen.
Es kann sein, dass vom System priorisierte Windows-Updates Installation des ZSVU-Pakets anfänglich verhindern. Es ist daher zwingend notwendig, direkt nach der Anmeldung am Gerät alle offenen Windows-Updates und damit verbundenen Neustarts des Gerätes auszuführen. Beachten Sie hierzu die Hinweise im Dokument zur Inbetriebnahme.
Rufen Sie die ZSVU auf, indem Sie auf das ZSVU-Icon auf dem Desktop einen Doppelklick machen. Bitte beachten Sie: Der Start der ZSVU ist nur über den Aufruf dieser Verknüpfung bzw. der hinterlegten Web-Adresse möglich.
Nachdem Sie die ZSVU erfolgreich aufgerufen haben, erfolgt die Anmeldung wie gewohnt.
Sollten Sie ein MEG (mobiles Endgerät für pädagogische Beschäftigte, Surface-Tablet) nutzen und eine Funktionsrolle erhalten, haben Sie die Möglichkeit zu einem Notebook zu wechseln. Eine Anmeldung auf beiden Geräten ist nicht möglich. Ein Wechsel kann ausschließlich über die Vor-Ort-Sprechstunde in der Bernhard-Weiss-Straße vollzogen werden. Denken Sie daran vor der Abgabe Ihres MEG die darauf befindlichen Daten zu sichern.
Wenn die Funktionsrolle nicht mehr vorhanden ist, muss dies dem SSZB unverzüglich gemeldet werden. Das ZSVU-Paket wird dann vom Gerät entfernt. Bei Bedarf kann bei Verlust der Funktionsrolle das Notebook gegen ein Tablet eingetauscht werden. Der Wechsel findet in der Sprechstunde in der Bernhard-Weiss-Straße statt.
Die Installation neuer Software ist nur über das Unternehmensportal auf dem mobilen Endgerät möglich.
Das Unternehmensportal finden Sie auf dem MEG entweder, indem Sie auf dem Desktops "Unternehmensportal" in das Suchfeld der Windows-Taskleiste eingeben, oder auf "Start" klicken und bis zum Buchstaben "U" scrollen. Im Unternehmensportal können Sie nach Applikationen suchen und sie herunterladen.
Als pädagogisches Personal können Sie gerne Feedback zu Software geben, die Ihrer Ansicht nach für Sie und anderes pädagogisches Personal sinnvoll wäre. Um ein schnelles Verfahren zu ermöglichen, werden Software-Anforderungen zentral an Schulen gesammelt und durch die IT-Betreuung (ITB) an die IT-Regionalbetreuung (ITRB) gemeldet. Diese leiten dann die Anfrage an das Service-Portfoliomanagement weiter. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Software-Anforderung daher schulintern an Ihre IT-Betreuung.
Im Unternehmensportal wird lizenzfreie und lizenzpflichtige Software angeboten. Ob eine Applikation lizenzpflichtig ist, wird in der jeweiligen Beschreibung angezeigt. Bei Bedarf kann nach gewünschten Lizenztypen gefiltert werden, um einen besseren Überblick zu schaffen.
Die Senatsverwaltung stellt grundsätzlich nicht die Lizenzen für lizenzpflichtige Software bereit. Diese muss von der Schule bzw. in Einzelfällen von den Nutzenden selbst beschafft werden.
Ausnahme hiervon ist das Programm Office 2024.
Auf den dienstlichen mobilen Endgeräten stehen Ihnen die MS Office 2024-Anwendungen: Excel, OneNote, PowerPoint und Word zur Verfügung. Die Lizenzkosten werden durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie übernommen.
Produkte aus der Microsoft Office 365-Suite sind nicht vorgesehen, da diese von der Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit des Landes Berlins nicht empfohlen werden.
Über das gegenwärtig im Aufbau befindliche Berliner Schulportal werden in absehbarer Zeit webbasierte Applikationen bereitgestellt werden. Einen integrierbaren, zentralen Cloud-Dienst gibt es gegenwärtig noch nicht.
Die Funktion der Applikation OneDrive wurde auf dem Endgerät deaktiviert, da eine Nutzung aus datenschutzrechtlichen Gründen aktuell nicht zulässig ist. Da die Applikation in tieferen Ebenen des Betriebssystems Microsoft Windows integriert ist, wird das Icon von OneDrive aktuell noch prominent angezeigt. An der Bereinigung wird gearbeitet.
Neue Schriften können Sie selbstständig auf Ihrem Endgerät installieren. Die Schrift Berlin Type steht Ihnen hier zum Download bereit, weitere Schriften können Sie ebenfalls per Internetsuche finden und installieren.
Bei Verlassen des Schuldienstes muss das mobile Endgerät abgegeben werden.
Die Abgabe erfolgt in der Sprechstunde in der Bernhard-Weiß-Straße . Es ist kein Termin notwendig.
Geräte, die mit der Inventarnummer SCHLD2021 … beginnen, können auch per Fachpost versandt werden. In dem Fall bitten wir Sie bzw. Ihre Schule uns kurz zu bestätigen, sobald das Gerät in die Fachpost gegeben wurde.
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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Abteilung VII
Schule in der digitalen Welt
VII A 3.1
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Einen entsprechenden Retourenschein finden Sie hier.
(bitte senden Sie/die Lehrkraft sämtliches Zubehör, das mit ausgegeben worden ist, mit und kennzeichnen Sie die Sendung, sodass nachvollziehbar ist von welcher Schule und welcher Person das Endgerät stammt - soweit bekannt)
Die Geräte werden anschließend zurückgesetzt und sämtliche Daten gelöscht.
Es werden grundsätzlich keine Rücksetzungen von Geräten über den telefonischen Support durchgeführt.
Innerhalb des Berliner Schuldiensts nimmt pädagogisches Personal das mobile Endgerät mit. Ausgenommen hiervon sind Schulen in freier Trägerschaft. In dem Fall muss das Gerät inkl. Zubehör abgegeben werden.
Wenn Sie den Schuldienst nur temporär verlassen, müssen Sie das Gerät nicht abgeben. Damit nach Wiedereintritt die uneingeschränkte Nutzung gewährleistet werden kann, beachten Sie die Vorgaben zur regelmäßigen Nutzung.
Es sollen sich zukünftig keine ungenutzten, bzw. defekte Geräte an den Schulen befinden. Zu diesem Zwecke wurden Sammelgeräterückholungen an den Berliner Schulen angestoßen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an den Berliner Schulportal-Support des SSZB.
Schülerinnen und Schüler sowie Eltern bzw. Sorgeberechtigte wenden sich bitte an die Lehrkraft.