Sammelgeräterückführung von mobilen Endgeräten an Berliner Schulen

Rückführung von Windows-10-Geräten an Berliner Schulen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Geräterückführungen an Berliner Schulen.

 

Am 14. Oktober 2025 endete der Support für Windows 10. Seitdem stellt Microsoft keine Sicherheitsupdates mehr für das Betriebssystem bereit. Für Berliner Schulen bedeutet dies ein Sicherheitsrisiko, wenn diese Geräte in schulischen Netzwerken eingesetzt werden. 

 

Damit der Betrieb der Endgeräte weiterhin sichergestellt werden kann, wurde entschieden, betroffene Geräte zurückzuführen. Im Zuge dessen sollen auch defekte Geräte und solche, bei denen die Nutzung unerwünscht ist, abgegeben werden.

Wir bitten Sie, Ihr Kollegium darauf hinzuweisen, das Upgrade unverzüglich durchzuführen, sofern die weitere Nutzung des Endgeräts gewünscht ist. Alternativ soll es bitte in der Schule abgegeben werden.

Die Schulen werden regionsweise kontaktiert, um sich auf die Rückführungen vorbereiten zu können.

Zum Ablauf

Die Schulen erhalten eine individuelle Liste mit den aktuell zugeordneten Geräten. Diese enthält auch solche Geräte, die unter dem Status „initial“ geführt werden. Dies bedeutet, die Geräte wurden bisher entweder gar nicht oder nicht korrekt in Betrieb genommen.

 

Schritte für Ihre Schule:

  • Prüfen Sie die Liste der zugewiesenen Geräte: Klären Sie, welche Geräte sich noch im Bestand Ihrer Schule befinden und ob sie weiterhin benötigt werden.

  • Stellen Sie fest, ob die Nutzung der Geräte weiterhin gewünscht ist:
    Geräte, die weiterhin genutzt werden sollen, müssen unverzüglich auf Windows 11 aktualisiert werden.
    Andere Geräte, wie defekte und nicht mehr genutzte, müssen zur Rückführung bereitgestellt werden.

  • Geräte sammeln und kennzeichnen: Alle Geräte, die abgeholt werden sollen, sollen zentral gelagert und defekte Geräte vor Ort sichtbar gekennzeichnet werden, um eine effiziente Abholung zu ermöglichen. Die ITRB können bei der Lagerung unterstützen.

  • Verlorene oder weitergegebene Geräte melden: Sollten Geräte aus Ihrer Liste nicht auffindbar sein, kann unser Support versuchen, sie über die letzte bekannte Anmeldung zu identifizieren, sofern sie in Betrieb genommen wurden. Ist dies nicht möglich, müssen sie als verlustig gemeldet werden.

 

Im Rahmen dieser Rückführungsaktion werden keine Ersatzgeräte zur Verfügung gestellt. Eine Rückführung kann jedoch mit bereits beantragten Neubestellungen kombiniert werden. Falls Ihre Schule von sich aus zusätzliche Geräte zur Rückführung melden möchte, ist dies auch möglich. Auch defektes Zubehör kann abgegeben werden.

 

FAQ

  • Warum müssen Geräte zurückgegeben werden?

    Seit dem 14.10.2025 wird Windows 10 nicht mehr mit Sicherheitsupdates versorgt. Um Sicherheitsrisiken für Schulnetzwerke zu vermeiden, dürfen nicht aktualisierte Geräte nicht weiter im Einsatz bleiben.

    Zudem sollen die Bestände ungenutzter Geräte zentral bei der Senatsverwaltung verwaltet werden, sodass die kontinuierliche Bereitstellung möglichst fehlerfrei und effektiv verläuft. Fehler bei der Inbetriebnahme können so vermieden werden.

  • Was passiert mit Windows 10-Geräten, die bereits in Nutzung sind?

    Geräte, die weiterhin genutzt werden sollen, müssen unverzüglich auf Windows 11 aktualisiert werden. Andernfalls gelten sie als rückführungspflichtig.

  • Was ist mit defekten oder nicht genutzten Geräten?

    Diese sollen gesammelt, auf der Geräteliste markiert und zur Rückführung abgegeben werden. Defekte Geräte sollten deutlich gekennzeichnet werden.

  • Was tun, wenn einige Geräte aus der Liste bei uns nicht auffindbar sind?

    Bitte prüfen Sie zunächst, ob das Gerät evtl. an andere Standorte oder Kolleginnen und Kollegen weitergegeben wurde.

    Unser Support kann versuchen, das Gerät zu lokalisieren.

    Ist keine Anmeldung nachweisbar, muss das Gerät als verlustig gemeldet werden.

  • Können wir auch Geräte zurückgeben, die nicht auf der Liste stehen?

    Ja. Führen Sie solche Geräte bitte handschriftlich oder digital in einer Excel-Liste und geben Sie diese ebenfalls zur Rückführung ab.

    Bitte stellen Sie sicher, dass es sich dabei um mobile Endgeräte für pädagogische Beschäftigte handelt (Notebooks oder Tablets mit den Inventarnummern SCHMD... oder SCHLD...).

    Eine Vorlage finden Sie weiter unten auf der Seite.

  • Bekommen wir Ersatzgeräte?

    Nein, im Rahmen der Rückführung werden keine Ersatzgeräte gestellt. Es besteht aber die Möglichkeit, Rückführungen mit bereits beantragten Neubestellungen zu kombinieren.

  • Wann beginnt die Rückführung?

    Die Rückführungen laufen seit den Herbstferien 2025.

  • An wen können wir uns bei Fragen wenden?

    Grundsätzlich können Sie sich bei Fragen immer beim SSZB melden. Zudem unterstützen Sie Ihre zuständigen ITRB bei Organisation der Geräte und Vorbereitung der Rückführung.


 

  • Liste für die Rückgabe von mobilen Endgeräten.xlsx

    • Dateityp: XLSX-Dokument (10,5 kB) – Stand: 10/2025